Riester-Rente
Staatlich geförderte private Altersvorsorge
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde 2002 eingeführt und ist nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt. Mit attraktiven Zulagen und Steuervorteilen unterstützt der Staat Ihre Bemühungen, zusätzlich für das Alter vorzusorgen.

Vorteile der Riester-Rente
Staatliche Zulagen
Grundzulage von 175 € jährlich pro Person plus Kinderzulagen (185 € für vor 2008 geborene Kinder, 300 € für ab 2008 geborene Kinder).
Steuervorteile
Beiträge können als Sonderausgaben bis zu 2.100 € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
Kapitalgarantie
Anbieter müssen mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantieren.
Flexibilität
Verschiedene Produktvarianten (Fondssparplan, Banksparplan, Rentenversicherung, Wohn-Riester) stehen zur Auswahl.
Beispielrechnung:
Eine Familie mit zwei Kindern (geboren nach 2008) kann jährlich bis zu 775 € an staatlichen Zulagen erhalten (175 € Grundzulage + 2 x 300 € Kinderzulage).
Riester-Varianten im Vergleich
Variante | Vorteile | Nachteile | Für wen geeignet? |
---|---|---|---|
Fondssparplan | Höhere Renditechancen, flexible Anlagestrategie | Höheres Risiko, schwankende Erträge | Jüngere Sparer mit längerer Anlagedauer |
Banksparplan | Sicher, transparent, geringe Kosten | Niedrigere Rendite, Inflationsrisiko | Sicherheitsorientierte Sparer |
Rentenversicherung | Lebenslange Rente garantiert, Zusatzversicherungen möglich | Höhere Kosten, weniger flexibel | Sparer mit Fokus auf lebenslange Absicherung |
Wohn-Riester | Förderung für Immobilienerwerb oder -entschuldung | Komplexe Regelungen, nachgelagerte Besteuerung | Immobilienkäufer oder -besitzer |
* Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2025
Wer kann riestern?
Die Riester-Förderung steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:
- Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
- Beamte und diesen gleichgestellte Personen
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
- Pflichtversicherte Selbstständige und Landwirte
- Geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung aufstocken
- Ehegatten von direkt Förderberechtigten (mittelbar berechtigt)
Wichtig:
Nicht förderberechtigt sind in der Regel nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, freiwillig Versicherte und Angestellte, die ausschließlich in einem berufsständischen Versorgungswerk abgesichert sind.
Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente
Wie hoch muss mein Eigenbeitrag sein?
Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie jährlich 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen (maximal 2.100 € abzüglich der Zulagen).
Wie wird die Riester-Rente ausgezahlt?
Ab dem 62. Lebensjahr kann die Auszahlung beginnen. Maximal 30% des angesparten Kapitals können als Einmalzahlung ausgezahlt werden, der Rest wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
Wie werden Riester-Renten besteuert?
Die Auszahlungen aus der Riester-Rente sind in der Rentenphase voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).
Kann ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Ja, eine Kündigung ist möglich, führt aber zur Rückzahlung der staatlichen Förderung und zur Versteuerung der Erträge. Besser ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter.