Riester-Rente

Staatlich geförderte private Altersvorsorge

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde 2002 eingeführt und ist nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt. Mit attraktiven Zulagen und Steuervorteilen unterstützt der Staat Ihre Bemühungen, zusätzlich für das Alter vorzusorgen.

Staatliche Förderung der Riester-Rente

Vorteile der Riester-Rente

Staatliche Zulagen

Grundzulage von 175 € jährlich pro Person plus Kinderzulagen (185 € für vor 2008 geborene Kinder, 300 € für ab 2008 geborene Kinder).

Steuervorteile

Beiträge können als Sonderausgaben bis zu 2.100 € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.

Kapitalgarantie

Anbieter müssen mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantieren.

Flexibilität

Verschiedene Produktvarianten (Fondssparplan, Banksparplan, Rentenversicherung, Wohn-Riester) stehen zur Auswahl.

Beispielrechnung:

Eine Familie mit zwei Kindern (geboren nach 2008) kann jährlich bis zu 775 € an staatlichen Zulagen erhalten (175 € Grundzulage + 2 x 300 € Kinderzulage).

Riester-Varianten im Vergleich

VarianteVorteileNachteileFür wen geeignet?
FondssparplanHöhere Renditechancen, flexible AnlagestrategieHöheres Risiko, schwankende ErträgeJüngere Sparer mit längerer Anlagedauer
BanksparplanSicher, transparent, geringe KostenNiedrigere Rendite, InflationsrisikoSicherheitsorientierte Sparer
RentenversicherungLebenslange Rente garantiert, Zusatzversicherungen möglichHöhere Kosten, weniger flexibelSparer mit Fokus auf lebenslange Absicherung
Wohn-RiesterFörderung für Immobilienerwerb oder -entschuldungKomplexe Regelungen, nachgelagerte BesteuerungImmobilienkäufer oder -besitzer

* Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2025

Wer kann riestern?

Die Riester-Förderung steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:

  • Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
  • Beamte und diesen gleichgestellte Personen
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
  • Pflichtversicherte Selbstständige und Landwirte
  • Geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung aufstocken
  • Ehegatten von direkt Förderberechtigten (mittelbar berechtigt)

Wichtig:

Nicht förderberechtigt sind in der Regel nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, freiwillig Versicherte und Angestellte, die ausschließlich in einem berufsständischen Versorgungswerk abgesichert sind.

Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente

Wie hoch muss mein Eigenbeitrag sein?

Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie jährlich 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen (maximal 2.100 € abzüglich der Zulagen).

Wie wird die Riester-Rente ausgezahlt?

Ab dem 62. Lebensjahr kann die Auszahlung beginnen. Maximal 30% des angesparten Kapitals können als Einmalzahlung ausgezahlt werden, der Rest wird als lebenslange Rente ausgezahlt.

Wie werden Riester-Renten besteuert?

Die Auszahlungen aus der Riester-Rente sind in der Rentenphase voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).

Kann ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Ja, eine Kündigung ist möglich, führt aber zur Rückzahlung der staatlichen Förderung und zur Versteuerung der Erträge. Besser ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter.